Pflege und medizinische Versorgung Berufsgruppenübergreifend - Fortbildung

Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter nach § 4 Abs. 3 PflAPrV - Paradigmenwechsel des kompetenzbasierten Lernens nach dem neuen Pflegeberufegesetz


Termin: 28.10.2024 | Dauer: 28.10. – 30.10.2024 | 3 Tage | 24 Unterrichteinheiten | Uhrzeit: jeweils 09:00 - 16:00 Uhr | Gebühr: 395 € | Zielgruppe: Praxisanleiter*innen in den Pflegeberufen | Anmeldeschluss: 29.10.2024 | Ort: Katharina Kasper Akademie, Dernbach | Ansprechpartner: Ilona Seel-Schön | Kursleitung: Robert Gottschalk

Hintergrund

Gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV müssen Praxisanleiter*innen eine kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung von mind. 24 Stunden/Jahr gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.

Themen, die Sie erwarten

Wurden früher Pflegekräfte eher darin geschult, selbst Pflegehandlungen möglichst korrekt und effektiv durchzuführen, hat sich mit dem Paradigmenwechsel des Pflegeberufegesetzes die grundsätzliche Sicht auf ausgebildete Fachkräfte gewandelt. Eine Pflegefachkraft soll den Pflegeprozess steuern und die Schicht leiten können. Dies hat Auswirkungen auf die Konzeption der Ausbildung und kann als Paradigmenwechsel bezeichnet werden.

Daraus ergeben sich Fragen:

  • Was ist dies genau?
  • Welche Stellung hat die Praxisanleitung in diesem Zusammenhang?
  • Was bedeutet der Rollenwechsel der Praxisanleitung hin zu Praxislehrenden?

Inhalte:

  • die Pflegekompetenzen und die Kompetenzhierarchien nach C. Olbrich
  • Lehranforderungen für Praxisanleitungen
  • Lernanforderungen für Auszubildende in der Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau

Nutzen, den Sie haben

Die Teilnehmenden erhalten ein neues Verständnis der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die „Geburtswehen“ des Übergangs in der Praxisanleitung bringen praktische Probleme mit sich, welche ausführlich besprochen werden.

Die Teilnehmenden führen gemeinsam mit dem Dozenten einen kollegialen Austausch zur Praxis der Praxisanleitung.




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